Gutachten
Wertgutachten zur Ermittlung des Verkehrswertes werden im Vergleichs-, Ertrags- und/oder Sachwertverfahren erstellt. Hierbei handelt es sich um standardisierte deutsche Bewertungsverfahren gemäß Baugesetzbuch, Immobilienwertermittlungs-Verordnung und Wertermittlungs-Richtlinien.
Wertgutachten werden beispielsweise bei Vermögensauseinandersetzungen, (vorzeitigen) Erbregelungen, Kauf- oder Verkaufsabsichten, Zwangsversteigerungen, Insolvenzverfahren etc. benötigt für:
- Unbebaute Grundstücke
- Eigentumswohnungen
- Ein- und Zweifamilienhäuser
- Mietwohngebäude
- Gemischt genutzte Immobilien
- Büro- und Geschäftsgebäude
- Industrie- und Gewerbeobjekte
- Service- und Sozial-Immobilien
- Ferien- und Zweitwohnsitze
- Sonderimmobilien
- Grundstücksbezogene Rechte und Belastungen
Wertgutachten können auch zur Ermittlung des Fair-/Market Value erstellt werden. Hierbei wird der Wert mit Hilfe des Discounted Cash Flow Verfahrens (ein angelsächsisches Bewertungsverfahren) auf der Grundlage der European Valuation Standards ermittelt.
Benötigt werden Wertgutachten dieser Art beispielsweise für die Bilanzerstellung bzw. bei Kauf oder Verkauf von:
- gemischt genutzten Immobilien
- Büro- und Geschäftsgebäuden
- Industrie- und Gewerbeobjekten
- Service- und Sozial-Immobilien
- Sonderimmobilien
Miet- und Pachtwertgutachten werden vielfach bei Erhöhungen oder Minderungen von Miet- bzw. Pachtzinsen, unklaren Flächenangaben, strittigen Betriebs- und Nebenkostenberechnungen im Wohn- und Gewerbebereich benötigt.
Es können Plausibilitätsprüfungen von Gutachten zur Überprüfung der Wertansätze und des ermittelten Verkehrswertes erstellt werden.
Das Sachverständigenbüro übernimmt die Ermittlung des Verkehrs- bzw. Marktwertes
von Immobilien für die folgenden Berufsträger im Zusammenhang mit deren Mandaten:
- Wirtschaftsprüfer
- Steuerberater
- Rechtsanwälte
- Insolvenzverwalter
- Unternehmensberater
Das günstige "Kurzgutachten"
Nicht selten wird eine zuverlässige Objektwertschätzung unter einem kostengünstigen Aspekt benötigt. Dabei geht es nicht um die Ausführlichkeit, die ein vollständiges Verkehrswertgutachten ausmacht, sondern der Auftraggeber benötigt für den Kauf oder Verkauf einer Eigentumswohnung oder eines Einfamilienhauses eine rasche Bestätigung der Angemessenheit des Kaufpreises bzw. einen marktrelevanten Verkaufspreis.