Dienstleistungen
In den Feldern Analyse, Gutachten und Beratung arbeitet das Sachverständigenbüro in der gesamten Bundesrepublik Deutschland. Allerdings wurden auch schon Aufträge in den BeNeLux-Staaten und in Polen ausgeführt.
Das Sachverständigenbüro übt keine Maklertätigkeit i.S. des § 34 c) GewO aus.
Die Haftung für grobe Fahrlässigkeit wird auf die Versicherungssumme der Berufshaftpflichtversicherung beschränkt.
Honorare für Sachverständigentätigkeit
Das Honorar für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie von Rechten an Grundstücken richtet sich nach dem ermittelten Wert.
Das Honorar für Plausibilitätsprüfungen, Analysen und Beratungen wird nach dem tatsächlichen Zeitaufwand in Verbindung mit den aktuellen Stundensätzen abgerechnet.
Im Vorfeld können auch Pauschalhonorare vereinbart werden.
Auslagen für behördliche Auskünfte oder der Aufwand für administrative Arbeiten werden erfasst und mit einer Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt.
Für auswärtige Objekte kommen Fahrtkosten hinzu.
Alle Rechnungsbeträge werden zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer ausgewiesen.
Honorare für Immobilien-Vertriebstraining
Grundsätzlich wird ein erstes Orientierungsgespräch als Service verstanden, wenngleich dabei im Regelfall schon wesentliche Ansätze im Hinblick auf die Zielrichtung des Kunden umfangreich erörtert werden.
Trainingsleistungen werden nach dem im Vorfeld mit dem Kunden vereinbarten Honorar abgerechnet.
Im Honorar sind jeweils alle Entwicklungsarbeiten, die Teilnehmerunterlagen und Arbeitsblätter sowie, je nach Erfordernis, auch die Dokumentationen enthalten.
Alle Rechnungsbeträge werden grundsätzlich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer ausgewiesen.